Dämmstoffsack

für Dämmmaterialien

Abholen und entsorgen
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Der Dämmstoffsack wird Ihnen per Post zugesendet.

Vertragspartner: KM24 | Artikel-Nr.: KM24600009901
Wichtige Hinweise zu Ihrer Bestellung

Sie benötigen Ihren Dämmstoffsack kurzfristig?
Sie können unsere Dämmstoffsäcke auch direkt bei einer unserer Vertriebsstellen erwerben.

Was ist der Dämmstoffsack?
Der Dämmstoffsack ist ein Big Bag und verlässlicher Abfallsammler für Baustellen, Renovierungs- oder Sanierungsarbeiten. Sie können den Dämmstoffsack zeitlich flexibel und somit vom Wetter unabhängig einsetzen und in Ruhe befüllen. Die Abholung erfolgt werktags nach telefonischer Anmeldung. Ihr Anruf genügt!

Der Kaufpreis beinhaltet die Abholung des befüllten Dämmstoffsacks sowie die umweltgerechte Entsorgung des Dämmstoffsacks mitsamt Ihrer Abfälle.

Was darf in den Dämmstoffsack?
In den Dämmstoffsack können Dämm- und Isolierstoffe aus künstlichen Mineralfasern (KMF), z. B. Glaswolle oder Steinwolle gemäß der Abfallverzeichnisordnung (AVV) 17 06 04. Egal ob als Gemisch oder jeweils als sortenreine Fraktion. Es dürfen hingegen ausdrücklich keine HBCD-haltigen Abfälle im Dämmstoffsack entsorgt werden, weder Mono noch im Abfallgemisch. 

Bitte beachten Sie: Fehlbefüllungen können erhebliche Mehrkosten verursachen. Achten Sie daher bitte auf eine korrekte Befüllung des Dämmstoffsacks!

Wie groß ist der Dämmstoffsack?
Länge:  90 cm
Höhe:  120 cm
Breite:  90 cm

Der Dämmstoffsack darf nach Befüllung maximal 500 kg wiegen.

Hinweise für die Abholung
Der Dämmstoffsack muss verschlossen, freistehend und rechtzeitig vor dem vereinbarten Termin bereitgestellt werden. Dabei ist darauf zu achten, dass sich der Dämmstoffsack maximal 2 m von einer 3 m breiten Lkw-tauglichen Zufahrt befindet. Die Abholung erfolgt in der Regel 2x wöchentlich, im Laufe des Arbeitstages.

Hinweise für das Bereitstellen auf öffentlichem Grund
Eine Genehmigung für die Aufstellung ist nicht nötig, wenn der Container oder Abfallsack auf einem Privatgrundstück, zum Beispiel Baustellengrundstück oder Garageneinfahrt, aufgestellt werden soll.

Sie benötigen eine Genehmigung der zuständigen Gemeinde / Behörde, wenn der Container oder Abfallsack im öffentlichen Raum (Grundstück) stehen soll. Das betrifft zum Beispiel Bürgersteige, öffentliche Parkplätze oder Straßen. Die erteilte Genehmigung ist uns vor Ausführung der Dienstleistung auszuhändigen, damit diese auf Verlangen vorgelegt werden kann.

Hinweise zum richtigen Befüllen des Dämmstoffsacks
Der Dämmstoffsack darf aus Sicherheitsgründen nicht über die Sack-Oberkante beladen werden.

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