Abfall-ABC
Aktenvernichtung | Altholz | Altpapier | Bauschutt | Baustellenmischabfall | Entrümpelungsabfall | Gartenabfall | Schrott | Verpackungen
Was ist Aktenvernichtung?
Unter Aktenvernichtung versteht man die fachgerechte Vernichtung von Datenträgern aus Papier, z.B. Aktenordner, Protokolle. So schreibt u.a. das Bundesdatenschutzgesetz vor, dass Behörden und Unternehmen, die personenbezogene Daten verarbeiten, diese nach Nutzung wieder löschen müssen. Die Datenlöschung von Daten auf Papier wird dann üblicherweise als Aktenvernichtung bezeichnet.
Neben personenbezogenen Daten lassen viele Unternehmen auch andere Papierabfälle vernichten, z.B. interne Firmenunterlagen, Marketingpläne, Controllingauswertungen, alte Geschäftspapiere etc. Hier spielt der Schutz firmensensibler Daten die entscheidende Rolle, diese Papiere nicht in das "normale Altpapierrecycling" zu geben, sondern diese gesondert vernichten zu lassen.
Was darf in unsere Behälter für Aktenvernichtung?
In unseren Sicherheitsbehälter für Aktenvernichtung können Sie sensible Papierdokumente wie zum Beispiel Karteikarten, Jahresabschlüsse, Protokolle und Zeugnisse werfen. Aktenordner können komplett eingeworfen werden.
Was darf nicht unsere Behälter für Aktenvernichtung rein?
Nicht in den Sicherheitsbehälter für Aktenvernichtung dürfen entsorgt werden zum Beispiel elektronische Datenträger, Röntgenbilder, organische Abfälle, Hausmüll oder Gewerbeabfall, Sonderabfälle, Baustellenmischabfall.
Was ist Altholz?
Unter den Begriff Altholz fallen sortenrein gesammelte Holzabfälle.
Unter Altholz werden sowohl Holzabfälle aus der Holzbe- und -verarbeitung (Industrieholz) als auch zu Abfall gewordene Holzprodukte (Gebrauchtholz) verstanden. Hierzu zählen z. B. Holz- und Holzwerkstoffreste, Altprodukte wie Möbel und Verpackungen mit überwiegendem Holzanteil und Holz aus dem Baubereich. Im Falle von Verbundstoffen muss der Holzanteil mehr als 50 % betragen.
Holz wird nach der Altholz-Verordnung unterteilt in
nicht behandeltes Altholz (A I), z.B. Paletten und Transportkisten aus Vollholz (naturbelassene Hölzer)
behandeltes Altholz (A II), z.B. Paletten aus Holzwerkstoff, Schalholz
belastetes Altholz (AIII), z.B. Paletten aus Verbundmaterialien, Altholz aus Sperrmüll
besonders belastetes Altholz (A IV), z.B. Dachstühle, Fenster
Was darf in unsere Behälter für Altholz?
In den Altholz-Container können naturbelassenes Holz, Paletten, Holzmöbel, Obstkisten, Spanplatten, Bretter und Dielen, Industriehölzer.
Was darf nicht in unsere Behälter für Altholz?
Nicht in den Altholz-Container dürfen imprägnierte Hölzer, Polstermöbel, Holzzäune, Balkongeländer, Holz aus dem Schiffsbau, Außentüren, Gartenmöbel aus Holz, Holzterrassen, Rebpfähle, Bahnschwellen und Leitungsmasten oder Dämmmaterialien wie Holzwolle.
Was ist Altpapier?
Altpapier ist sortenrein gesammeltes Papier von Zeitschriften, Büropapier und Verpackungen.
Was darf in unsere Behälter für Altpapier?
In die Altpapiertonne können Sie Papier, Pappe und Kartonagen werfen.
Was darf nicht in unsere Behälter für Altpapier?
Nicht in die Altpapiertonne dürfen nassfeste Papiere wie zum Beispiel Tapeten und Etiketten. Diese müssen über den Hausmüll entsorgt werden.
Was ist Bauschutt?
Unter Bauschutt versteht man das Stoffgemisch aus mineralischen Bestandteilen, die bei Baumaßnahmen anfallen.
Dieses Stoffgemisch kann folgende Bestandteile enthalten:
Steine
Erde
Beton
Ziegel
Fliesen
Keramik
Straßenaufbruch (teerfrei)
Was darf in unsere Behälter für Bauschutt?
In den Bauschutt-Container können alle verwertbaren mineralischen Abfälle aus Mauerwerk, Beton, Ziegel, Putzresten, Fliesen und Keramik, egal ob als Gemisch oder jeweils sortenrein. Die Kantenlänge darf maximal 60 cm betragen.
Was darf nicht in unsere Behälter für Bauschutt?
Nicht in den Bauschutt-Container dürfen Ziegel vom Kamin oder Schornstein, Asche, Schamottsteine, Porenbeton (Ytong), Rigips, Kalksandstein, teerhaltiger Straßenaufbruch und alle nicht-mineralischen Abfälle wie z.B. Dämmstoffe wie Glas- und Steinwolle, Asbest, Tapeten, Kunststoffe und alle Arten von Sonderabfällen.
Was ist Baustellenmischabfall?
Als Baustellenmischabfall (oder kurz: Baumischabfall) versteht man ein Stoffgemisch aus mineralischen und nichtmineralischen Abfällen, die bei Baumaßnahmen anfallen, also
Steine
Holz (Abbruchholz, Verschalbretter)
Schrott
Verpackungen
Ytong
Teppichreste
Gasbeton (Yton)
Kunststoffe etc.
Was darf in unsere Behälter für Baustellenmischabfall?
In den Baustellenmischabfall-Container können Gemische aus Holzresten, Kunststoffen (z.B. Rohre), Tapeten, Porenbeton/Gips nur in geringem Umfang (max. 5% des Volumens), Metalle/Schrotte, mineralische Anteile (Bauschutt ggf. Erde, max. 5% Befüllung mit Mineralik / Bauschutt zulässig), Papier/Pappe und Folien. Die mineralischen Anteile (Bauschutt) dürfen eine maximale Kantenlänge von 60 cm haben.
Was darf nicht in unsere Behälter für Baustellenmischabfall?
Nicht in den Baustellenmischabfall-Container dürfen Sonderabfälle wie z.B. künstliche Mineralfasern oder sämtliche mineralische Abfälle aus dem Ofen- und Kamin-/Schornsteinabbruch, HBCD-haltige Abfälle zum Beispiel Dämmstoffe aus Polystyrol, Asbest, imprägnierte Außenhölzer, Lacke und Farben, teerhaltige Abfälle / Dach- und Teerbahnen, Lebensmittelabfälle, gefüllte Konservendosen, Elektronikschrott.
Bitte beachten Sie: Fehlbefüllungen können erhebliche Mehrkosten verursachen. Achten Sie daher bitte auf eine korrekte Befüllung des Baustellenmischabfall-Containers!
Was ist Entrümpelungsabfall?
Entrümpelungsabfall ist ein Sammelbegriff für alle sperrige Abfälle wie zum Beispiel Möbelstücke, Teppichböden, Lattenroste, Kinderwagen, PVC-Böden, Matratzen, Regentonnen, Schubkarren, Planschbecken, Gartenmöbel, Koffer, Fahrräder.
Was darf in unsere Behälter für Entrümpelungsabfall?
In den Entrümpelungs-Container dürfen kleinteilige oder sperrige Abfälle wie zum Beispiel Möbelstücke, Teppichböden, Lattenroste, Kinderwagen, PVC-Böden oder Laminat, Matratzen, Regentonnen, Schubkarren, Planschbecken, Gartenmöbel, Koffer, Fahrräder, WC- u. Waschbecken, Bade- u. Duschwannen, Kartons, Fenster, Türen, Vertäfelungen, Parkett, nicht imprägnierte Zäune und Bauholz, Porenbeton/Gips nur in geringem Umfang (max. 5% des Volumens).
Was darf nicht in unsere Behälter für Entrümpelungsabfall?
Nicht in den Entrümpelungs-Container dürfen Hausmüllkleinteile, Elektroklein- und -großgeräte, Asbestplatten, HBCD-haltige Abfälle (zum Beispiel Dämmstoffe aus Polystyrol), Farbeimer, Teerpappe, Heizungskörper und Heizungsanlagen sowie sämtliche mineralische Abfälle aus dem Ofen- und Kamin-/Schornsteinabbruch.
Was ist Gartenabfall?
Unter Gartenabfälle fallen folgende Bestandteile:
Laub
Grün- und Strauchschnitt
Rasen
Sträucher
kleinere Bäume
Was darf in unsere Behälter für Gartenabfall?
In den Gartenabfall-Container und in unsere Gartentonne können alle typischen Abfälle aus dem Garten, zum Beispiel Baum-, Strauch- und Rasenschnitt ohne Verunreinigungen.
Was darf nicht in unsere Behälter für Gartenabfall?
Nicht in den Gartenabfall-Container dürfen verunreinigte Grünabfälle (durch Boden, Bauholz, Bauschutt) und Stubben (Baum- und Strauchstümpfe).
Was ist Schrott?
Unter Schrott versteht man u.a.:
Eisenspäne
Metallfässer
Eisenteile
Dosen
Maschinen aus Metall (ohne Elektronik) etc.
Schrott wird in folgende Gruppen unterteilt:
Stahlschrott
Gießereischrott
Schrott aus nichtrostenden Stählen / Edelstahlschrott
Nutzeisen / 2A-Materialien (z.B. Stahlträger und Stahlbleche)
Innerhalb dieser Gruppen existieren weitere Aufgliederungen nach Materialien, Ursprung, Abmessungen und Reinheit.
Was darf in unsere Behälter für Schrott?
In den Schrott-Container können alle Abfälle aus Eisen und Metallen, zum Beispiel Fahrräder oder Metallrahmen.
Was darf nicht in unsere Behälter für Schrott?
Nicht in den Schrott-Container dürfen Elektronikschrott, Sandwichplatten (Außen- und Innenschalen aus Stahlblech, Innenschicht aus Dämmmaterial), verunreinigte Metalle.
Was sind Verpackungsabfälle?
Gemischte Verpackungabfälle sind gebrauchte, restentleerte Verkaufsverpackungen, die aus Haushalten und dem gewerblichen Bereich erfasst werden, und umfassen nur Verpackungsabfälle ohne organische Abfälle.
Gemischte Verpackungsabfälle können aus verschiedenen Materialien bestehen, z.B.:
Einweg-Getränkeverpackungen
Leichtverpackungen: Kunststoffe (z. B. Joghurtbecher, PET-Flaschen, Waschmittelflaschen, Folien von Schokoladentafeln), Weißblech (z. B. Dosen), Aluminium (z. B. Dosen, Folien von Schokoladetafeln), Verbundmaterialien (z. B. TetraPaks)
Sonstige Verpackungen (z. B. aus Holz, Textilien).