AGB
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Allgemeine Web-Shop Geschäftsbedingungen der Karl Meyer Umweltdienste GmbH für Entsorgungsdienstleistungen und die Lieferung von Waren
- Stand: Februar 2021 –
1. Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Web-Shop Geschäftsbedingungen für Entsorgungsdienstleistungen und Waren (AGB) gelten für alle Aufträge, Lieferungen und Leistungen der KARL MEYER Umweltdienste GmbH (Auftragnehmer) im Zusammenhang mit der Lieferung von Waren und der Entsorgung von Abfällen - mit Ausnahme von gefährlichen Abfällen - aus privaten Haushaltungen und Gewerbebetrieben sowie anderen Herkunftsbereichen, die über den Onlineshop unter www.karl-meyer24.de bestellt werden. Sie gelten auch für alle zukünftigen Verträge mit demselben Vertragspartner, ohne dass deren Geltung in jedem Einzelfall erneut vereinbart werden muss.
(2) Geschäftsbedingungen des Bestellers oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer.
(3) Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Besteller schriftlich oder - sofern vereinbart - auf elektronischem Weg bekannt gegeben. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Besteller nicht schriftlich oder auf dem vereinbarten elektronischen Weg Widerspruch erhebt. Auf diese Folge wird der Besteller bei der Bekanntgabe der Änderung besonders hingewiesen. Der Besteller muss den Widerspruch innerhalb von vier Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an den Auftragnehmer absenden. Für den Fall eines solchen Widerspruchs, behält sich der Auftragnehmer das Recht zur außerordentlichen Kündigung vor.
2. Vertragsschluss
(1) Der Besteller kann aus dem Online-Angebot Abfallfraktionen und -behälter, sowie Waren auswählen und vor Abschicken der Bestellung die Daten jederzeit ändern und einsehen. Mit Absenden der Bestellung (durch Klicken des Buttons „Zahlungspflichtig bestellen“) gibt der Besteller ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss ab.
(2) Mit Zusendung einer Auftragsbestätigung per E-Mail oder mit Ausführung der bestellten Leistung nimmt der Auftragnehmer das Angebot an. Die vorherige automatische Bestell-Eingangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme des Angebots dar.
(3) Die Bereitstellung der Zahlungsmittel PayPal, Sofortüberweisung und Vorkasse stellt ein verbindliches Angebot des Auftragnehmers dar. Durch Absenden der Zahlungsanweisung nimmt der Besteller dieses Angebot verbindlich an.
3. Leistungen des Auftragnehmers
(1) Der Auftragnehmer übernimmt im festgelegten Entsorgungs- und Liefergebiet die in der Auftragsbestätigung aufgeführten Lieferungen und Leistungen für den Besteller.
(2) Wunschtermine (Liefer-/Abholdatum) sind erst dann verbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich in der Auftragsbestätigung bestätigt werden. Zeitangaben, insbesondere Uhrzeiten, sind ebenfalls unverbindlich, sofern nicht durch den Auftragnehmer ausdrücklich bestätigt. Kann der Wunschtermin des Bestellers nicht bestätigt werden, dann wird ihm ein alternativer Termin angeboten. Der Besteller hat dann das Recht, durch Erklärung vom Vertrag zurückzutreten.
(3) Sofern als Zahlungsart Vorkasse angegeben wird, ist die Vertragsdurchführung davon abhängig, dass der Geldeingang mindestens zwei Werktage vor dem gewünschten Lieferdatum erfolgt.
(4) Der Auftragnehmer prüft die Beschaffenheit und Mengen der zu übernehmenden Abfälle nur soweit er hierzu aufgrund eigener Verpflichtungen gehalten ist.
(5) Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, die vertraglich vereinbarten Leistungen durch Subunternehmer zu erfüllen. Hierüber wird er den Kunden ggf. in Kenntnis setzen. Die Vertragserfüllung durch einen Subunternehmer wird unter Berücksichtigung der rechtlichen Vorgaben ausgeführt.
(6) Der Auftragnehmer ist zur Zwischenlagerung der Abfälle berechtigt.
(7) Außergewöhnliche Witterungsverhältnisse, Betriebs- oder Verkehrsstörungen und Transportbehinderungen entbinden den Auftragnehmer für die Dauer der Störung von der Leistungspflicht. Die vorgenannten leistungsverzögernden Umstände schließen Ersatzbeschaffung, Schadensersatzansprüche und Rücktritt vom Vertrag seitens des Bestellers aus. Nach dem Ende der verzögernden Umstände ist der Besteller weiterhin zur Abnahme der Leistung verpflichtet.
4. Preise / Entgelte / Pfand
(1) Die angegebenen Preise sind Bruttopreise, inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die angegebenen Preise gelten vorbehaltlich etwaiger behördlicher Genehmigungen und Gebühren.
(2) Soweit Komplettpreise für die Entsorgung angeboten werden, ergeben sich die darin enthaltenen Leistungen aus der jeweiligen Artikelbeschreibung (Entsorgungshinweise). Für die Verkürzung der gebuchten Mietzeit erfolgt keine Erstattung.
(3) Mit dem Kauf des KARL MEYER Maxi Abfallsacks und des KARL MEYER Dämmstoffsacks geht das Eigentum an diesem auf den Käufer über. Im Kaufpreis ist gleichzeitig die Abholung sowie die anschließende Entsorgung des befüllten KARL MEYER Maxi Abfallsacks und des KARL MEYER Dämmstoffsacks enthalten.
(4) Sofern der Besteller Holzbriketts ohne Verpackung bestellt, erfolgt die Lieferung der losen Briketts in Pfandboxen mit Deckel. Hierfür wird Pfand gemäß Artikelbeschreibung in angegebener Höhe erhoben.
(5) Soweit wiederkehrende Leistungen angeboten werden, ergeben sich die darin enthaltenen Leistungen aus der jeweiligen Artikelbeschreibung (Entsorgungshinweise).
(6) Nicht umfasst von den angegebenen Preisen sind etwaige bare Auslagen, wie Gebühren für behördliche Genehmigungen oder Kosten für Leistungen Dritter. Diese werden gesondert in Rechnung gestellt und sind auch in diesem Fall sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(7) Sollten beim Aufstellen oder Abholen der Behälter oder bei der Anlieferung von Waren Wartezeiten entstehen, die vom Auftragnehmer nicht zu verschulden sind, so werden die in der jeweiligen Artikelbeschreibung (Entsorgungshinweise) angegeben Preise berechnet.
(8) Bei Überschreitung der maximalen Füllhöhe werden die in der jeweiligen Artikelbeschreibung (Entsorgungshinweise) angegebenen Preise berechnet.
(9) Sollten zwischen dem Vertragsschluss und der Leistungserbringung mehr als vier Monate liegen, ist der Auftragnehmer zur Preisanpassung der nachgewiesenen Veränderungen berechtigt, sofern sich die Kosten für Erfassung, Transport oder Entsorgung erhöhen. Ein Rücktrittsrecht steht dem Besteller nur zu, sofern die Preissteigerung mehr als 5% beträgt.
5. Zahlungsbedingungen
(1) Sofern keine anderen Zahlungsziele vereinbart werden, sind Rechnungen mit Zugang fällig und sofort ohne Abzug zahlbar.
(2) Der Besteller kann mit den jeweils für das Produkt angebenden Zahlungsmitteln zahlen. Sofern der Besteller mit Kreditkarte zahlt, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Rechnung über den Kreditkartenanbieter zu autorisieren und abzubuchen. Wenn die Bezahlung per Kreditkarte erfolgt, wird die Kreditkarte spätestens 14 Tage nach der Bestellung belastet.
(3) Sofern per SEPA-Lastschrift bezahlt wird, werden fällige Rechnungsbeträge durch den Auftragnehmer bzw. durch die Bank vom angegebenen Konto eingezogen. Ist eine Einzugsermächtigung aus Gründen, die der Besteller zu verantworten hat, nicht durchführbar, sind ggf. entstehende Kosten vom Besteller zu tragen.
(4) In begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Bestellers, kann der Auftragnehmer Vorauszahlungen oder hinreichende Sicherheiten/Sicherstellung der Rechnungsbeträge auch nach Vertragsschluss verlangen sowie eingeräumte Zahlungsziele widerrufen. Leistet der Besteller den angeforderten Vorschuss nicht fristgerecht, kann der Auftragnehmer vom Vertrag zurücktreten.
(5) Kommt der Besteller mit der Zahlung von Raten in Verzug, so wird die gesamte Forderung fällig.
(6) Gegen Ansprüche des Auftragnehmers kann der Besteller nur aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Bestellers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt, sofern es sich nicht um Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis handelt. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Besteller nur geltend machen, soweit dieses auf Ansprüchen aus dem abgeschlossenen Vertrag beruht.
(7) Bei Bestellern, die Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind, behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, den Rechnungsversand an den Besteller zukünftig vollständig elektronisch durchzuführen. Sollte der Besteller mit dem elektronischen Rechnungsversand einverstanden sein, ist eine verbindliche E-Mail-Adresse anzugeben, an die der Versand der Rechnungen erfolgen soll. Für den Fall, dass der Auftragnehmer den elektronischen Rechnungsversand einführt, der Besteller hingegen weiterhin eine Papierrechnung wünscht, behält sich der Auftragnehmer ferner das Recht vor, für den Versand der Papierrechnung eine Kostenpauschale in Höhe von 2,50 Euro pro Rechnung inkl. MwSt. zu erheben.
6. Gestellung von Abfallbehältern
(1) Der Auftragnehmer stellt dem Besteller die für die Dauer der Entsorgung benötigten Abfallbehälter gemäß den angegebenen Konditionen mietweise zur Verfügung (Mietbehälter). Die Mietbehälter verbleiben im Eigentum des Auftragnehmers. Eine Weiter- bzw. Untervermietung der überlassenen Behälter ist nicht zulässig. Diese Einschränkung gilt nicht für den KARL MEYER Maxi-Abfallsack und den KARL MEYER Dämmstoffsack. Die Mietbehälter dürfen nur für den vorgesehenen Zweck verwendet werden.
(2) Der Besteller verpflichtet sich zur pfleglichen Behandlung der Mietbehälter und hat ggf. die Bedienungshinweise des Behälterherstellers, insbesondere die maximale Füllhöhe und das zulässige Füllgewicht zu beachten.
(3) Schäden an Mietbehältern sowie das Abhandenkommen von Mietbehältern hat der Besteller dem Auftragnehmer unverzüglich anzuzeigen.
(4) Für Beschädigungen an den Mietbehältern, die nicht auf normalen Verschleiß zurückzuführen sind, für starke Verunreinigung sowie für Abhandenkommen haftet der Besteller, es sei denn, die Beschädigung oder das Abhandenkommen beruht auf einem Verschulden des Auftragnehmers.
7. Behälterstandort
(1) Der Besteller haftet für die Auswahl des Standortes der Behälter und garantiert deren freie Zugänglichkeit. Die Mietbehälter dürfen nur vom Auftragnehmer oder dessen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen transportiert oder geleert werden. Umsetzungen von Containern vom Aufstellplatz - auch nur für kurze Zeit - sind ohne Zustimmung des Auftragnehmers untersagt.
(2) Für Schäden am Fahrzeug oder an den zur Verfügung gestellten Behältern sowie für Maßnahmen, die bei der Bergung liegen gebliebener Fahrzeuge infolge ungeeigneter Zufahrten und Aufstellplätze entstanden sind, haftet der Besteller, soweit den jeweils vom Auftragnehmer eingesetzten Fahrer kein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verschulden trifft.
(3) Für Schäden auf dem eigenen bzw. fremden Grundstück des Bestellers, dem Zufahrtsweg und am Aufstellplatz, die durch das Absetzen oder Aufnehmen von Behältern oder durch das Befahren des Geländes eingetreten sind, haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seiner Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen. Hierbei hat der Auftragnehmer mitzuwirken und bei Vertragsabschluss (siehe Angaben in der jeweiligen Artikelbeschreibung), spätestens aber rechtzeitig vor Beginn des Einsatzes dem Besteller alle relevanten Gerätedaten des verwendeten Fahrzeugs, wie zulässige Gesamtmasse, auftretende Rad- und Stützdrücke, insbesondere die individuell auftretenden Stützdrücke des Lastmoments bei vollbeladendem Container und die daraus resultierenden Bodenbelastungen sowie die Anforderungen an die Bodenbeschaffenheit mitzuteilen. Erforderlichenfalls sind Lastabtragplatten (Unterlegplatten) zu verwenden. Hierfür trägt der Besteller die Kosten.
(4) Der Besteller hat die zum Befahren von fremden Grundstücken, nicht öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen erforderlichen Zustimmungen der Eigentümer zu besorgen. Kommt der Besteller dieser Verpflichtung nicht nach, so hat er den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter, die sich aus einer unbefugten Inanspruchnahme eines fremden Grundstücks ergeben können, freizustellen. Kann dem Auftragnehmer ein Mitverschulden zugerechnet werden, so mindert sich die zu leistende Freistellung entsprechend § 254 BGB. Der Besteller trägt das Risiko der Baustraßenanbindung aufgrund Verkehrssicherungspflichten.
8. Absicherung im Straßenraum
(1) Die Verkehrssicherungspflicht für die zur Verfügung gestellten Behälter (Warneinrichtung, Beleuchtung, Absperrung usw.) obliegt dem Besteller. Erforderliche behördliche Genehmigungen für die Nutzung öffentlicher Verkehrsflächen hat der Besteller vor der Behältergestellung auf eigene Kosten einzuholen. Für die unterlassene Sicherung der Behälter oder fehlende Genehmigung haftet ausschließlich der Besteller. Er hat den Auftragnehmer von etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen.
(2) Für die Aufstellung der Behälter ggf. erforderliche Sondernutzungsgenehmigungen sowie privat- oder öffentlich-rechtliche Genehmigungen für die Aufstellung der Behälter obliegen dem Besteller und sind auf seine Kosten von ihm einzuholen.
9. Überlassung der Abfälle
(1) Der Besteller hat sicherzustellen, dass die Befüllung der Behälter ausschließlich mit Abfällen erfolgt, die gemäß der gewählten/bestellten Abfallfraktion zugelassen sind. Der Besteller ist dafür verantwortlich, dass die zur Entsorgung übergebenen Abfälle gemäß den Bestimmungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) zu den Überlassungspflichten von Abfällen aus privaten Haushaltungen und insbesondere der Abfallsatzung der zuständigen Gemeinde bzw. des Landkreises seiner Gemeinde nicht dem kommunalen Anschluss- und Benutzungszwang unterliegen.
(2) Vom Besteller sind unterschiedliche Abfallfraktionen getrennt zu halten und die gefüllten Behälter zu ebener Erde zum Abtransport bereitzustellen. Der Besteller ist für die ordnungsgemäße Beladung der Behälter und die Einhaltung sämtlicher abfall- sowie transportrechtlicher Kennzeichnungs- und sonstiger Pflichten, insbesondere nach Bestimmungen der Gefahrgutverordnung Straße, die den Absender, den Verlader und/oder Befüller betreffen, verantwortlich. Eine Übernahme solcher Verantwortlichkeiten durch den Auftragnehmer setzt eine vorherige schriftliche Vereinbarung voraus.
(3) Der Container darf nur bis zur Höhe des Bordrandes (Containerwände), nur im Rahmen des zulässigen Höchstgewichtes des Containers und nicht einseitig beladen werden. Für Schäden und Aufwendungen, die insbesondere durch Überbeladen des Containers, Beladung über das zulässige Höchstgewicht des Containers hinaus oder die einseitige Beladung des Containers entstehen, haftet der Besteller. Sollte der Besteller gegen diese Regelungen verstoßen, behält sich der Auftragnehmer vor dafür eine angemessene Vergütung zu verlangen. Der Auftragnehmer hat auch sonstige geeignete Hinweise zu geben, die ihm bezüglich des Be- und Entladens des Containers typischerweise bekannt sind, soweit der Besteller dieser erkennbar bedarf.
(4) Der Besteller haftet für die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Angaben und deren Übereinstimmung mit dem tatsächlichen Inhalt der Behälter und trägt die den Stoffen zuzuordnenden Gefahren. Die Angaben müssen mit den vertraglich vereinbarten Abfallfraktionen übereinstimmen. Der Besteller hat sicherzustellen, dass in die Behälter keine Fremd- oder Störstoffe eingeworfen werden. Änderungen der Abfallzusammensetzung sind dem Auftragnehmer umgehend mitzuteilen.
(5) Bei der Abholung erfolgt keine Prüfung der Abfallstoffe durch den Auftragnehmer. Maßgebend für die Abrechnung ist die Einstufung des Abfalls durch die Entsorgungsanlage.
(6) Können Abfälle von der ursprünglich vorgesehenen Verwertungs- bzw. Beseitigungsanlage nicht oder nicht zu den ursprünglichen Konditionen angenommen werden, so übernimmt es der Auftragnehmer, diese Abfälle im Einvernehmen mit dem Besteller zu einer anderen als der vorgesehenen Verwertungs- bzw. Beseitigungsanlage zu verbringen. Kann das Einvernehmen nicht unverzüglich herbeigeführt werden, so ist der Auftragnehmer insbesondere berechtigt, entweder den Abtransport dieser Abfälle zu verweigern, die Abfälle bis zur Klärung der weiteren Vorgehensweise zwischen zu lagern oder die Abfälle zu einer geeigneten Verwertungs- bzw. Beseitigungsanlage zu verbringen (Ersatzmaßnahmen). Dies gilt entsprechend, wenn sich eine vertragswidrige Befüllung der Behälter erst später herausstellt oder die vereinbarte Verwertung bzw. Beseitigung der Abfälle nicht möglich ist.
(7) Der Auftragnehmer kann vom Besteller wegen der Vornahme von Ersatzmaßnahmen gemäß Absatz 6 den Ersatz der entstandenen Schäden und der erforderlichen Aufwendungen verlangen. Das gilt auch für eine über den vertraglich vorausgesetzten Gebrauch hinausgehende Verunreinigung, Verschmutzung oder Kontamination des Behälters und/oder des Transportfahrzeuges.
10. Sonstige Mitwirkungspflichten
Der Besteller ist verpflichtet, bei der Auftragserfüllung im gebotenen Maße mitzuwirken und u. a. die für die Erbringung der Leistungen erforderlichen Erklärungen abzugeben.
11. Anlieferung von Holzbriketts
(1) Die Lieferung von Paletten und Pfandboxen erfolgt ebenerdig frei Bordsteinkante. Der Besteller garantiert die freie Zugänglichkeit der Lieferstelle. Ein weiteres Verschleppen der Ware durch den Auftragnehmer erfolgt nicht.
(2) Für Schäden am Fahrzeug sowie für Maßnahmen, die bei der Bergung liegen gebliebener Fahrzeuge infolge ungeeigneter Zufahrten und Lieferplätze entstanden sind, haftet der Besteller, soweit den jeweils vom Auftragnehmer eingesetzten Fahrer kein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verschulden trifft. Für Schäden auf dem eigenen bzw. fremden Grundstück des Bestellers, dem Zufahrtsweg und am Lieferplatz, die durch das Absetzen der Paletten bzw. Pfandboxen oder durch das Befahren des Geländes eingetreten sind, haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seiner Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen.
(3) Sollte der Besteller trotz vorheriger Vereinbarung nicht wie besprochen an Ort und Zeit zur Stelle sein, behält sich der Auftragnehmer vor, dem Besteller die Kosten für vergebliche Anfahrten in Rechnung zu stellen.
(4) Die Verkehrssicherungspflichten für die zur Verfügung gestellten Paletten und Pfandboxen obliegen ab Anlieferung dem Besteller. Nach Gebrauch hat der Besteller für die ordnungsgemäße Entsorgung der Paletten selbst zu sorgen.
(5) Pfandboxen und Deckel bleiben im Eigentum des Auftragnehmers. Der Besteller verpflichtet sich zur pfleglichen Behandlung der Pfandboxen und Deckel. Schäden an den Pfandboxen, Rollen und/oder Deckeln sowie Verlust hat der Besteller dem Auftragnehmer unverzüglich schriftlich oder in Textform anzuzeigen.
(6) Für Beschädigungen an Pfandboxen, Rollen und/oder Deckeln, die nicht auf normalen Verschleiß zurückzuführen sind, sowie für starke Verunreinigung haftet der Besteller, es sei denn, die Beschädigung oder die Verschmutzung beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen. Dem Besteller werden die Reparaturkosten bzw. der Totalschaden der Pfandboxen, Rollen und Deckel in Rechnung gestellt.
(7) Pfandboxen und Deckel werden dem Besteller bei Bestellungen innerhalb der Saison (vom 1. September bis 30. April) kostenlos - gegen Pfand - zur Nutzung überlassen. Bei erneuter Bestellung werden Pfandboxen und Deckel gegen eine andere Pfandboxen mit Deckel ausgetauscht (Tauschverfahren). Sollte zum Ablauf der Saison keine erneute Bestellung eingehen oder auch auf telefonische Anfrage oder per E-Mail des Auftragnehmers bis zum 15. Juni keine Rückgabe der gelieferten Pfandboxen und Deckel erfolgt sein, so wird dem Besteller der Verzug bzw. der Verlust der Pfandboxen, Rollen und Deckel in Rechnung gestellt. Dem Besteller werden für jede angefangene Woche des Verzugs pauschal 25,00 Euro berechnet.
12. Laufzeiten
Sofern der Besteller eine wiederkehrende Leistung (z. B. Gartentonne, Aktenvernichtung) bestellen möchte, sind darüber gesonderte Vereinbarungen mit dem Auftragnehmer zu treffen.
13. Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit seiner Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen sowie im Falle grober Fahrlässigkeit seiner nicht-leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.
(2) Als vertragswesentlich sind in diesem Zusammenhang insbesondere die Verpflichtung zur rechtzeitigen, mängelfreien Lieferung bzw. Abholung sowie Beratungs-, Schutz und Obhutspflichten, die dem Besteller die vertragsgemäße Verwendung des Liefergegenstandes ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib und Leben von Personal des Bestellers oder Dritten oder das Eigentum des Bestellers vor erheblichen Schäden bezwecken, anzusehen.
(3) Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(4) Der Ersatz von mittelbaren Schäden oder Mangelfolgeschäden, insbesondere Produktionsausfall, Anlagenstillstand und entgangener Gewinn ist ausgeschlossen.
(5) Die Haftung des Auftragnehmers wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.
(6) Der Besteller haftet dem Auftragnehmer für unmittelbare und mittelbare Schäden, die dadurch entstehen, dass der Besteller oder das von ihm beauftragte Personal die Obliegenheiten dieses Vertrages verletzt haben. Der Besteller stellt den Auftragnehmer diesbezüglich von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.
14. Höhere Gewalt
(1) Ein Fall der höheren Gewalt liegt vor bei jedem unvorhersehbaren, schwerwiegenden Ereignis, wie insbesondere Naturkatastrophen, Epidemien/Pandemien, Arbeitskämpfe, Aufstände, terroristische Auseinandersetzung oder Krieg, welches außerhalb des Einflussbereichs einer Vertragspartei liegt und durch das eine Vertragspartei ganz oder teilweise an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen gehindert wird, einschließlich Feuerschäden, Überschwemmungen, Streiks sowie nicht von ihnen verschuldete Betriebsstörungen oder behördliche Anordnungen und rechtmäßiger Aussperrungen.
(2) Im Falle einer Verhinderung der Verpflichtungen nach dem Vertrag hat die betroffene Vertragspartei dem Vertragspartner unverzüglich den Eintritt sowie den Wegfall der höheren Gewalt anzuzeigen. Sie wird sich nach besten Kräften bemühen, die höhere Gewalt zu beheben und in ihren Auswirkungen soweit wie möglich zu beschränken.
(3) Die Vertragsparteien verpflichten sich, den Vertrag an die veränderten Verhältnisse nach Treu und Glauben anzupassen. Für die Dauer und im Umfang der unmittelbaren und mittelbaren Auswirkung sind die Vertragsparteien von ihren Pflichten aus diesem Vertrag befreit und schulden insoweit auch keinen Schadensersatz.
15. Vertraulichkeit
(1) Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle Geschäftsgeheimnisse und sonstigen vertraulichen Informationen, die direkt oder indirekt im Rahmen der Zusammenarbeit nach dieser Vereinbarung von der jeweils anderen Partei erlangt werden, insbesondere im Hinblick auf Preise, die Abfallzusammensetzung und Entsorgungstechnik und -wege, vertraulich zu behandeln. Die Parteien sichern insbesondere zu, diese Informationen weder an Dritte weiterzugeben noch in anderer Form Dritten zugänglich zu machen und alle angemessenen Vorkehrungen zu treffen, um einen Zugriff Dritter auf diese Informationen zu vermeiden.
(2) Die Verpflichtungen bestehen auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
16. Benutzerkonto
(1) Für die Bestellung von Leistungen und Waren über den Onlineshop ist grundsätzlich keine Registrierung notwendig. Der Auftragnehmer bietet dem Besteller jedoch die Möglichkeit an, ein Benutzerkonto anzulegen. Dies hat den Vorteil, dass der Besteller bei jeder weiteren Bestellung seine Daten nicht erneut angeben muss. Die Daten werden in der Kundendatenbank vom Auftragnehmer gespeichert und automatisch in jede weitere über den Onlineshop getätigte Bestellung des Bestellers eingefügt.
(2) Zur Registrierung bzw. Anlage eines Benutzerkontos muss der Besteller das zur Verfügung gestellte Registrierformular ausfüllen. Der Besteller versichert, dass die hier von ihm getätigten Angaben vollständig und wahr sind. Soweit sich persönliche Daten ändern, obliegt es dem Besteller, die veränderten Daten in seinem Benutzerkonto zu aktualisieren. Alle Änderungen können nach erstmaliger Registrierung online vorgenommen werden.
(3) Mit Absenden der Daten für das Benutzerkonto erklärt der Besteller sein Einverständnis mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(4) Nach Abschluss der Registrierung werden die Daten in der Kundendatenbank vom Auftragnehmer gespeichert. Unter Beachtung der aktuellen Datenschutzbestimmungen nutzt der Auftragnehmer die gespeicherten Daten zur Auftragsabwicklung und Rechnungsstellung. Genaueres zu den Datenschutzbestimmungen findet der Besteller in der Datenschutzerklärung.
(5) Der Besteller erhält nach Abschluss der Registrierung eine Bestätigung per E-Mail über die Einrichtung des Benutzerkontos. Als Benutzername dient die E-Mail-Adresse des Bestellers. Im Verlauf des Registrierungsvorgangs muss der Besteller ein von ihm gewähltes Passwort angeben, welches jederzeit vom Besteller veränderbar ist.
17. Streitschlichtungsverfahren (§ 36 VSBG)
Der Auftragnehmer wird nicht an einem Streitschlichtungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG teilnehmen und ist hierzu auch nicht verpflichtet.
18. Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Abänderung dieser Schriftformklausel.
(2) Die Vertragssprache ist deutsch. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechts (CISG).
(3) Ist der Besteller Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs (HGB), juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder in Verbindung mit diesem Auftrag Stade. Der Auftragnehmer behält sich jedoch vor, seine Ansprüche gegen den Besteller auch vor dem zuständigen Gericht des Sitzes des Bestellers geltend zu machen.
(4) Die EU-Kommission bietet die Möglichkeit zur Online-Streitbeilegung auf einer von ihr betriebenen Online-Plattform. Diese Plattform ist über den externen Link http://ec.europa.eu/consumers/odr/ zu erreichen.
Hier geht es zur PDF-Version der Allgemeine Web-Shop Geschäftsbedingungen der Karl Meyer Umweltdienste GmbH für Entsorgungsdienstleistungen und die Lieferung von Waren: 2021-02-12-KMUD-AGB-Webshop.
Allgemeine Web-Shop Geschäftsbedingungen der Karl Meyer Umweltdienste Hamburg GmbH & Co. KG für Entsorgungsdienstleistungen und die Lieferung von Waren
- Stand: Juli 2019 –
1. Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Web-Shop Geschäftsbedingungen Entsorgungsdienstleistungen und Waren (AGB) gelten für alle Aufträge, Lieferungen und Leistungen der Karl Meyer Umweltdienste Hamburg GmbH & Co. KG (Auftragnehmer) im Zusammenhang mit der Lieferung von Waren und der Entsorgung von Abfällen – mit Ausnahme von gefährlichen Abfällen – aus privaten Haushaltungen und Gewerbebetrieben sowie anderen Herkunftsbereichen, die über den Onlineshop unter
www.karl-meyer24.de/hamburg bestellt werden. Sie gelten auch für alle zukünftigen Verträge mit demselben Vertragspartner, ohne dass deren Geltung in jedem Einzelfall erneut vereinbart werden muss.
(2) Geschäftsbedingungen des Bestellers oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer.
(3) Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Besteller schriftlich oder - sofern vereinbart - auf elektronischem Weg bekannt gegeben. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Besteller nicht schriftlich oder auf dem vereinbarten elektronischen Weg Widerspruch erhebt. Auf die- se Folge wird der Besteller bei der Bekanntgabe der Änderung besonders hingewiesen. Der Besteller muss den Widerspruch innerhalb von vier Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an den Auftragnehmer absenden. Für den Fall eines solchen Widerspruchs, behält sich der Auftragnehmer das Recht zur außerordentlichen Kündigung vor.
2. Vertragsschluss
(1) Der Besteller kann aus dem Online-Angebot Abfallfraktionen und -behälter, sowie Waren auswählen und vor Abschicken der Bestellung die Daten jederzeit ändern und einsehen. Mit Absenden der Bestellung (durch Klicken des Buttons „Zahlungspflichtig bestellen“) gibt der Besteller ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss ab.
(2) Mit Zusendung einer Auftragsbestätigung per E-Mail oder mit Ausführung der bestellten Leistung nimmt der Auftragnehmer das Angebot an. Die vorherige automatische Bestell-Eingangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme des Angebots dar.
(3) Die Bereitstellung der Zahlungsmittel PayPal, Sofortüberweisung und Vorkasse stellt ein verbindliches Angebot des Auftragnehmers dar. Durch Absenden der Zahlungsanweisung nimmt der Besteller dieses Angebot verbindlich an.
3. Leistungen des Auftragnehmers
(1) Der Auftragnehmer übernimmt im festgelegten Entsorgungs- und Liefergebiet die in der Auftragsbestätigung aufgeführten Lieferungen und Leistungen für den Besteller.
(2) Wunschtermine (Liefer-/Abholdatum) sind erst dann verbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich in der Auftragsbestätigung bestätigt werden. Zeitangaben, insbesondere Uhrzeiten, sind ebenfalls unverbindlich, sofern nicht durch den Auftragnehmer ausdrücklich bestätigt. Kann der Wunschtermin des Bestellers nicht bestätigt werden, dann wird ihm ein alternativer Termin angeboten. Der Besteller hat dann das Recht, durch Erklärung vom Vertrag zurückzutreten.
(3) Sofern als Zahlungsart Vorkasse angegeben wird, ist die Vertragsdurchführung davon abhängig, dass der Geldeingang mindestens zwei Werktage vor dem gewünschten Lieferdatum erfolgt.
(4) Der Auftragnehmer prüft die Beschaffenheit und Mengen der zu übernehmenden Abfälle nur so- weit er hierzu aufgrund eigener Verpflichtungen gehalten ist.
(5) Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, die vertraglich vereinbarten Leistungen durch Subunternehmer zu erfüllen. Hierüber wird er den Kunden ggf. in Kenntnis setzen. Die Vertragserfüllung durch einen Subunternehmer wird unter Berücksichtigung der rechtlichen Vorgaben ausgeführt.
(5) Der Auftragnehmer ist zur Zwischenlagerung der Abfälle berechtigt.
(7) Außergewöhnliche Witterungsverhältnisse, Betriebs- oder Verkehrsstörungen und Transportbehinderungen entbinden den Auftragnehmer für die Dauer der Störung von der Leistungspflicht. Die vor- genannten leistungsverzögernden Umstände schließen Ersatzbeschaffung, Schadensersatzansprüche und Rücktritt vom Vertrag seitens des Bestellers aus. Nach dem Ende der verzögernden Umstände ist der Besteller weiterhin zur Abnahme der Leistung verpflichtet.
4. Preise / Entgelte
(1) Die angegebenen Preise sind Bruttopreise, inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die angegebenen Preise gelten vorbehaltlich etwaiger behördlicher Genehmigungen und Gebühren.
(2) Soweit Komplettpreise für die Entsorgung angeboten werden, ergeben sich die darin enthaltenen Leistungen aus der jeweiligen Artikelbeschreibung (Entsorgungshinweise). Für die Verkürzung der gebuchten Mietzeit erfolgt keine Erstattung.
(3) Mit dem Kauf des KARL MEYER Maxi Abfallsacks und des KARL MEYER Dämmstoffsacks geht das Eigentum an diesem auf den Käufer über. Im Kaufpreis ist gleichzeitig die Abholung sowie die anschließende Entsorgung des befüllten KARL MEYER Maxi Abfallsacks und des KARL MEYER Dämmstoffsacks enthalten.
(4) Soweit wiederkehrende Leistungen angeboten werden, ergeben sich die darin enthaltenen Leistungen aus der jeweiligen Artikelbeschreibung (Entsorgungshinweise).
(5) Nicht umfasst von den angegebenen Preisen sind etwaige bare Auslagen, wie Gebühren für behördliche Genehmigungen oder Kosten für Leistungen Dritter. Diese werden gesondert in Rechnung gestellt und sind auch in diesem Fall sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(6) Sollten beim Aufstellen oder Abholen der Behälter oder bei der Anlieferung von Waren Wartezeiten entstehen, die vom Auftragnehmer nicht zu verschulden sind, so werden die in der jeweiligen Artikel-beschreibung (Entsorgungshinweise) angegeben Preise berechnet.
(7) Bei Überschreitung der maximalen Füllhöhe werden die in der jeweiligen Artikelbeschreibung (Entsorgungshinweise) angegeben Preise berechnet.
(8) Sollten zwischen dem Vertragsschluss und der Leistungserbringung mehr als vier Monate liegen, ist der Auftragnehmer zur Preisanpassung der nachgewiesenen Veränderungen berechtigt, sofern sich die Kosten für Erfassung, Transport oder Entsorgung erhöhen. Ein Rücktrittsrecht steht dem Be-steller nur zu, sofern die Preissteigerung mehr als 5% beträgt.
5. Zahlungsbedingungen
(1) Sofern keine anderen Zahlungsziele vereinbart werden, sind Rechnungen mit Zugang fällig und sofort ohne Abzug zahlbar.
(2) Der Besteller kann mit den jeweils für das Produkt angebenden Zahlungsmitteln zahlen. Sofern der Besteller mit Kreditkarte zahlt, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Rechnung über den Kreditkartenanbieter zu autorisieren und abzubuchen. Wenn die Bezahlung per Kreditkarte erfolgt, wird die Kreditkarte spätestens 14 Tage nach der Bestellung belastet.
(3) Sofern per SEPA-Lastschrift bezahlt wird, werden fällige Rechnungsbeträge durch den Auftragnehmer bzw. durch die Bank vom angegebenen Konto eingezogen. Ist eine Einzugsermächtigung aus Gründen, die der Besteller zu verantworten hat, nicht durchführbar, sind ggfs. entstehende Kosten vom Besteller zu tragen.
(4) In begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Bestellers, kann der Auftragnehmer Vorauszahlungen oder hinreichende Sicherheiten/Sicherstellung der Rechnungsbeträge auch nach Vertrags-schluss verlangen sowie eingeräumte Zahlungsziele widerrufen. Leistet der Besteller den angeforderten Vorschuss nicht fristgerecht, kann der Auftragnehmer vom Vertrag zurücktreten.
(5) Kommt der Besteller mit der Zahlung von Raten in Verzug, so wird die gesamte Forderung fällig. Gegen Ansprüche des Auftragnehmers kann der Besteller nur aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Bestellers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt, sofern es sich nicht um Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis handelt. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Besteller nur geltend machen, soweit dieses auf Ansprüchen aus dem abgeschlossenen Vertrag beruht.
(6) Bei Bestellern, die Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind, behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, den Rechnungsversand an den Besteller, zukünftig vollständig elektronisch durchzuführen. Sollte der Besteller mit dem elektronischen Rechnungsversand einverstanden sein, ist eine verbindliche E-Mail-Adresse anzugeben, an die der Versand der Rechnungen erfolgen soll. Für den Fall, dass der Auftragnehmer den elektronischen Rechnungsversand einführt, der Besteller hingegen weiterhin eine Papierrechnung wünscht, behält sich der Auftragnehmer ferner das Recht vor, für den Versand der Papierrechnung eine Kostenpauschale in Höhe von 2,50 Euro pro Rechnung inkl. MwSt. zu erheben.
6. Gestellung von Abfallbehältern
(1) Der Auftragnehmer stellt dem Besteller die für die Dauer der Entsorgung benötigten Abfallbehälter gemäß den angegebenen Konditionen mietweise zur Verfügung (Mietbehälter). Die Mietbehälter verbleiben im Eigentum des Auftragnehmers. Eine Weiter- bzw. Untervermietung der überlassenen Behälter ist nicht zulässig. Diese Einschränkung gilt nicht für den KARL MEYER Maxi-Abfallsack und den KARL MEYER Dämmstoffsack. Die Mietbehälter dürfen nur für den vorgesehenen Zweck verwendet werden.
(2) Der Besteller verpflichtet sich zur pfleglichen Behandlung der Mietbehälter und hat ggf. die Bedienungshinweise des Behälterherstellers, insbesondere die maximale Füllhöhe und das zulässige Füllgewicht zu beachten.
(3) Schäden an Mietbehältern sowie das Abhandenkommen von Mietbehältern hat der Besteller dem Auftragnehmer unverzüglich anzuzeigen.
(4) Für Beschädigungen an den Mietbehältern, die nicht auf normalen Verschleiß zurückzuführen sind, für starke Verunreinigung sowie für Abhandenkommen haftet der Besteller, es sei denn, die Beschädigung oder das Abhandenkommen beruht auf einem Verschulden des Auftragnehmers.
7. Behälterstandort
(1) Der Besteller haftet für die Auswahl des Standortes der Behälter und garantiert deren freie Zugänglichkeit. Die Mietbehälter dürfen nur vom Auftragnehmer oder dessen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen transportiert oder geleert werden. Umsetzungen von Containern vom Aufstellplatz - auch nur für kurze Zeit - sind ohne Zustimmung des Auftragnehmers untersagt.
(2) Für Schäden am Fahrzeug oder an den zur Verfügung gestellten Behältern sowie für Maßnahmen, die bei der Bergung liegen gebliebener Fahrzeuge infolge ungeeigneter Zufahrten und Aufstellplätze entstanden sind, haftet der Besteller, soweit den jeweils vom Auftragnehmer eingesetzten Fahrer kein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verschulden trifft.
(3) Für Schäden auf dem eigenen bzw. fremden Grundstück des Bestellers, dem Zufahrtsweg und am Aufstellplatz, die durch das Absetzen oder Auf- nehmen von Behältern oder durch das Befahren des Geländes eingetreten sind, haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seiner Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen. Hierbei hat der Auftragnehmer mitzuwirken und bei Vertragsabschluss, spätestens aber rechtzeitig vor Beginn des Einsatzes dem Besteller alle relevanten Gerätedaten des verwendeten Fahrzeugs, wie zulässige Gesamtmasse, auftretende Rad- und Stützdrücke, insbesondere die individuell auftretenden Stützdrücke des Lastmoments bei vollbeladendem Container und die daraus resultierenden Bodenbelastungen sowie die Anforderungen an die Bodenbeschaffenheit mitzuteilen. Erforderlichenfalls sind Lastabtragplatten (Unterlegplatten) zu verwenden. Der Besteller trägt hierfür die Kosten.
(4) Der Besteller hat die zum Befahren von fremden Grundstücken, nicht öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen erforderlichen Zustimmungen der Eigentümer zu besorgen. Kommt der Besteller dieser Verpflichtung nicht nach, so hat er den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter, die sich aus einer unbefugten Inanspruchnahme eines fremden Grundstücks ergeben können, freizustellen. Kann dem Auftragnehmer ein Mitverschulden zugerechnet werden, so mindert sich die zu leistende Freistellung entsprechend § 254 BGB. Der Besteller trägt das Risiko der Baustraßenanbindung aufgrund Verkehrssicherungspflichten.
8. Absicherung im Straßenraum
(1) Die Verkehrssicherungspflicht für die zur Verfügung gestellten Behälter (Warneinrichtung, Beleuchtung, Absperrung etc.) obliegt dem Besteller. Erforderliche behördliche Genehmigungen für die Nutzung öffentlicher Verkehrsflächen hat der Besteller vor der Behältergestellung auf eigene Kosten einzuholen. Für die unterlassene Sicherung des Behälters oder fehlende Genehmigung haftet ausschließlich der Besteller. Er hat den Auftragnehmer gegebenenfalls von Ansprüchen Dritter freizustellen.
(2) Für die Aufstellung der Behälter ggf. erforderliche Sondernutzungsgenehmigungen sowie privat- oder öffentlich-rechtliche Genehmigungen für die Aufstellung der Behälter obliegen dem Besteller und sind auf seine Kosten von ihm einzuholen.
9. Überlassung der Abfälle
(1) Der Besteller hat sicherzustellen, dass die Befüllung der Behälter ausschließlich mit Abfällen er- folgt, die gemäß der gewählten/bestellten Abfallfraktion zugelassen sind. Der Besteller ist dafür verantwortlich, dass die zur Entsorgung übergebenen Abfälle gemäß den Bestimmungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) zu den Überlassungspflichten von Abfällen aus privaten Haushaltungen und insbesondere der Abfallsatzung der zuständigen Gemeinde bzw. des Landkreises seiner Gemeinde nicht dem kommunalen Anschluss- und Benutzungszwang unterliegen.
(2) Vom Besteller sind unterschiedliche Abfallfraktionen getrennt zu halten und die gefüllten Behälter zu ebener Erde zum Abtransport bereitzustellen. Der Besteller ist für die ordnungsgemäße Beladung der Behälter und die Einhaltung sämtlicher abfall- sowie transportrechtlicher Kennzeichnungs- und sonstiger Pflichten, insbesondere nach Bestimmungen der Gefahrgutverordnung Straße, die den Absender, den Verlader und/oder Befüller betreffen, verantwortlich. Eine Übernahme solcher Verantwortlichkeiten durch den Auftragnehmer setzt eine vorherige schriftliche Vereinbarung voraus.
(3) Der Container darf nur bis zur Höhe des Bordrandes (Containerwände), nur im Rahmen des zulässigen Höchstgewichtes des Containers und nicht einseitig beladen werden. Für Schäden und Aufwendungen, die insbesondere durch Überbeladen des Containers, Beladung über das zulässige Höchstgewicht des Containers hinaus oder die einseitige Beladung des Containers entstehen, haftet der Besteller. Der Auftragnehmer hat auch sonstige geeignete Hinweise zu geben, die ihm bezüglich des Be- und Entladens des Containers typischerweise bekannt sind, soweit der Besteller dieser erkennbar bedarf.
(4) Der Besteller haftet für die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Angaben und deren Übereinstimmung mit dem tatsächlichen Inhalt der Behälter und trägt die den Stoffen zuzuordnenden Gefahren. Die Angaben müssen mit den vertraglich vereinbarten Abfallfraktionen übereinstimmen. Der Besteller hat sicherzustellen, dass in die Behälter keine Fremd- oder Störstoffe eingeworfen werden. Änderungen der Abfallzusammensetzung sind dem Auftragnehmer umgehend mitzuteilen.
(5) Bei der Abholung erfolgt keine Prüfung der Abfallstoffe durch den Auftragnehmer. Maßgebend für die Abrechnung ist die Einstufung des Abfalls durch die Entsorgungsanlage. Sollten Stör- oder Fremdstoffe in den Behältern aufgefunden werden, ist der Besteller zu informieren. Der Besteller haftet vollumfänglich für Aufwendungen (z. B. Sortier-, Lager- und Entsorgungskosten) und Schäden, die durch die Überlassung vertraglich nicht vereinbarter Stoffe entstehen. Dies gilt entsprechend, wenn sich eine vertragswidrige Befüllung der Behälter erst später herausstellt oder die vereinbarte Entsorgung der Abfälle nicht möglich ist. Der Auftragnehmer kann vom Besteller wegen dieser Maßnahmen Ersatz der entstandenen Schäden und der erforderlichen Aufwendungen verlangen. Das gilt auch für eine über den vertraglich vorausgesetzten Gebrauch hinausgehende Verunreinigung, Verschmutzung oder Kontamination des Behälters und/oder des Transportfahrzeuges.
10. Sonstige Mitwirkungspflichten
Der Besteller ist verpflichtet, bei der Auftragserfüllung im gebotenen Maße mitzuwirken und u. a. die für die Erbringung der Leistungen erforderlichen Erklärungen abzugeben.
11. Anlieferung von Holzbriketts auf Paletten
(1) Die Lieferung von Paletten erfolgt ebenerdig frei Bordsteinkante. Der Besteller garantiert die freie Zugänglichkeit der Lieferstelle. Ein weiteres Verschleppen der Ware durch den Auftragnehmer erfolgt nicht.
(2) Für Schäden am Fahrzeug sowie für Maßnahmen, die bei der Bergung liegen gebliebener Fahr- zeuge infolge ungeeigneter Zufahrten und Lieferplätze entstanden sind, haftet der Besteller, soweit den jeweils vom Auftragnehmer eingesetzten Fahrer kein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Ver- schulden trifft. Für Schäden auf dem eigenen bzw. fremden Grundstück des Bestellers, dem Zufahrts- weg und am Lieferplatz, die durch das Absetzen der Paletten oder durch das Befahren des Geländes eingetreten sind, haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seiner Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen.
(3) Die Verkehrssicherungspflichten für die zur Verfügung gestellten Paletten obliegen ab Anlieferung dem Besteller. Erforderliche behördliche Genehmigungen für die Nutzung öffentlicher Verkehrsflächen hat der Besteller vor der Lieferung der Paletten auf eigene Kosten einzuholen. Für eine fehlende Genehmigung haftet ausschließlich der Besteller. Er hat den Auftragnehmer gegebenenfalls von Ansprüchen Dritter freizustellen.
(3) Sollte der Besteller trotz vorheriger Vereinbarung nicht wie besprochen an Ort und Zeit zur Stelle sein, behält sich der Auftragnehmer vor, dem Besteller die Kosten für vergebliche Anfahrten in Rechnung zu stellen.
12. Laufzeiten
Sofern der Besteller eine wiederkehrende Leistung (z. B. Aktenvernichtung) bestellen möchte, sind darüber gesonderte Vereinbarungen mit dem Auftragnehmer zu treffen.
13. Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit seiner Organe, gesetzlichen Ver-treter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen sowie im Falle grober Fahrlässigkeit seiner nicht-leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.
(2) Als vertragswesentlich sind in diesem Zusammenhang insbesondere die Verpflichtung zur recht- zeitigen, mängelfreien Lieferung bzw. Abholung sowie Beratungs-, Schutz und Obhutspflichten, die dem Besteller die vertragsgemäße Verwendung des Liefergegenstandes ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib und Leben von Personal des Bestellers oder Dritten oder das Eigentum des Bestellers vor erheblichen Schäden bezwecken, anzusehen. Dies sind die Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Auch die Mitwirkungspflichten des Bestellers bei der Gestellung der Abfallbehälter und der Überlassung der Abfälle sowie bei der Anlieferung von Holzbriketts auf Paletten und bei der Abgabe von Erklärungen sind solche wesentlichen Vertragspflichten.
(3) Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(4) Der Ersatz von mittelbaren Schäden oder Mangelfolgeschäden, insbesondere Produktionsausfall, Anlagenstillstand und entgangener Gewinn ist ausgeschlossen.
(5) Die Haftung des Auftragnehmers wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.
(6) Der Besteller haftet dem Auftragnehmer für unmittelbare und mittelbare Schäden, die dadurch entstehen, dass der Besteller oder das von ihm beauftragte Personal die Obliegenheiten dieses Vertrages verletzt haben. Der Besteller stellt den Auftragnehmer diesbezüglich von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.
(7) Schadensersatzansprüche, die allein die Beförderung der vertragsgegenständlichen Abfälle betreffen, verjähren in einem Jahr ab Ablieferung der Abfälle. Schadensersatzansprüche, die den mietrechtlichen Teil des Vertrages betreffen, verjähren nach 6 Monaten. Ansprüche wegen mangelhafter Leistung im Zusammenhang mit der Entsorgung von Abfällen verjähren innerhalb von einem Jahr ab Leistungserbringung. Bei vorsätzlichen und grob fahrlässigen Pflichtverletzungen, unerlaubter Handlung, arglistigem Verschweigen von Mängeln, bei Nichterbringung garantierter Leistungen sowie bei der Verletzung von Personen gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
13. Vertraulichkeit
(1) Die Vertragsparteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen, die direkt oder indirekt im Rahmen der Zusammenarbeit nach dieser Vereinbarung von der jeweils anderen Partei erlangt werden, insbesondere im Hinblick auf Preise, die Abfallzusammensetzung und Entsorgungstechnik und -wege, vertraulich zu behandeln. Die Parteien sichern insbesondere zu, diese Informationen weder an Dritte weiterzugeben noch in anderer Form Dritten zugänglich zu machen und alle angemessenen Vorkehrungen zu treffen, um einen Zugriff Dritter auf diese Informationen zu vermeiden.
(2) Die Verpflichtungen bestehen auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
14. Benutzerkonto
(1) Für die Bestellung von Leistungen und Waren über den Onlineshop ist grundsätzlich keine Registrierung notwendig. Der Auftragnehmer bietet dem Besteller jedoch die Möglichkeit an, ein Benutzerkonto anzulegen. Dies hat den Vorteil, dass der Besteller bei jeder weiteren Bestellung seine Daten nicht erneut angeben muss. Die Daten werden in der Kundendatenbank vom Auftragnehmer gespeichert und automatisch in jede weitere über den Onlineshop getätigte Bestellung des Bestellers eingefügt.
(2) Zur Registrierung bzw. Anlage eines Benutzerkontos muss der Besteller das zur Verfügung gestellte Registrierformular ausfüllen. Der Besteller versichert, dass die hier von ihm getätigten Angaben vollständig und wahr sind. Soweit sich persönliche Daten ändern, obliegt es dem Besteller, die veränderten Daten in seinem Benutzerkonto zu aktualisieren. Alle Änderungen können nach erstmaliger Registrierung online vorgenommen werden.
(3) Mit Absenden der Daten für das Benutzerkonto erklärt der Besteller sein Einverständnis mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(4) Nach Abschluss der Registrierung werden die Daten in der Kundendatenbank vom Auftragnehmer gespeichert. Unter Beachtung der aktuellen Datenschutzbestimmungen nutzt der Auftragnehmer die gespeicherten Daten zur Auftragsabwicklung und Rechnungsstellung. Genaueres zu den Datenschutzbestimmungen findet der Besteller in der Datenschutzerklärung.
(5) Der Besteller erhält nach Abschluss der Registrierung eine Bestätigung per E-Mail über die Einrichtung des Benutzerkontos. Als Benutzername dient die E-Mail-Adresse des Bestellers. Im Verlauf des Registrierungsvorgangs muss der Besteller ein von ihm gewähltes Passwort angeben, welches jederzeit vom Besteller veränderbar ist.
§ 15 Datenschutz
(1) Zum Zwecke der Erfüllung und Durchführung der Vertragsbeziehung werden von dem Auftragnehmer gemäß Artikel 6 Absatz 1 lit. b und lit. f DSGVO personenbezogene Daten der jeweiligen Ansprechpartner des Bestellers sowie gegebenenfalls von dessen Vertragspartnern (Anfall- und/oder Abladestellen) erfasst und entsprechend den Bestimmungen der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des deutschen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) verarbeitet.
(2) Unter anderem werden die dem Auftragnehmer mitgeteilten personenbezogenen Daten von Ansprechpartnern des Bestellers sowie gegebenenfalls von dessen Vertragspartnern zur Erfüllung und Durchführung der Vertragsbeziehung gemäß Artikel 6 Absatz 1 lit. b und f DSGVO an von dem Auftragnehmer eingesetzte Subunternehmer (z. B. Unterfrachtführer) übermittelt. Der Auftragnehmer hat die Subunternehmer vertraglich verpflichtet, diese Daten ausschließlich zur Erfüllung und Durchführung des jeweiligen Subunternehmervertrages entsprechend den Bestimmungen der DSGVO und des BDSG als Verantwortliche gemäß Artikel 4 Nr. 7 DSGVO zu verarbeiten. Seine nachfolgend aufgeführten Betroffenenrechte bezüglich dieser an Subunternehmer übermittelten Daten kann der jeweils Betroffene sowohl gegenüber dem Auftragnehmer als auch gegenüber den Subunternehmern ausüben. Der Besteller ist verpflichtet, die datenschutzrechtlich erforderlichen Informationen jeweils ordnungsgemäß auch an seine Vertragspartner in der Entsorgungskette zu erteilen, soweit entsprechende personenbezogene Daten von Ansprechpartnern dieser Vertragspartner an den Besteller weitergegeben und durch diesen an den Auftragnehmer übermittelt werden. Der Besteller stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen, die auf einem Verstoß des Bestellers gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen beruhen, sei es von privaten Dritten oder behördlicherseits, frei.
(3) Die Daten werden für die Dauer der Geschäftsbeziehung sowie den Zeitraum kaufmännischer und steuerlicher Aufbewahrungsfristen, üblicherweise zehn Jahre ab dem Ende des Kalenderjahres, in dem der jeweilige Leistungsaustausch stattfand, aufbewahrt. Nach Ablauf dieses Zeitraums wird der Auftragnehmer die Daten umgehend vernichten bzw. löschen.
(4) Weitergehende Hinweise zum datenschutzrechtlichen Umgang mit personenbezogenen Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
(5) Bezüglich etwaiger personenbezogener Daten Dritter, die gegebenenfalls in oder an den in die Container eingefüllten Materialien enthalten oder angebracht sind (z. B. Adressaufkleber auf Altpapier und Kartonagen, Daten auf Elektro-Alt-Geräten), wurden die jeweils Betroffenen von dem Besteller auf ihre jeweilige Eigenverantwortung im Hinblick auf die eigenständige Löschung, Unkenntlichmachung oder anderweitige Vernichtung personenbezogener Daten hingewiesen. Ist der Besteller selbst Betroffener im Sinne des Datenschutzes, wird ihm ein entsprechender Hinweis hiermit durch den Auftragnehmer erteilt. Hat der Besteller den Auftragnehmer insoweit nicht ausdrücklich (auch) rechtswirksam mit einer Auftragsverarbeitung i.S.v. Artikel 28 DSGVO beauftragt, haftet der Auftragnehmer für etwaige Verstöße gegen datenschutzrechtliche Vorgaben weder gegenüber den Betroffenen noch gegenüber dem Besteller. Der Besteller stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen wegen etwaiger Verletzung datenschutzrechtlicher Vorgaben, sei es von privaten Dritten oder behördlicherseits, frei.
16. Streitschlichtungsverfahren (§ 36 VSBG)
Der Auftragnehmer wird nicht an einem Streitschlichtungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG teilnehmen und ist hierzu auch nicht verpflichtet.
17. Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Abänderung dieser Schriftformklausel.
(2) Die Vertragssprache ist deutsch. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechts (CISG).
(3) Ist der Besteller Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs (HGB), juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder in Verbindung mit diesem Auftrag Hamburg. Der Auftragnehmer behält sich jedoch vor, seine Ansprüche gegen den Besteller auch vor dem zuständigen Gericht des Sitzes des Bestellers geltend zu machen.
(4) Die EU-Kommission bietet die Möglichkeit zur Online-Streitbeilegung auf einer von ihr betriebenen Online-Plattform. Diese Plattform ist über den externen Link http://ec.europa.eu/consumers/odr/ zu erreichen.
Hier geht es zur PDF-Version der Allgemeine Web-Shop Geschäftsbedingungen der Karl Meyer Umweltdienste Hamburg GmbH & Co. KG für Entsorgungsdienstleistungen und die Lieferung von Waren: 2019-07-26 AGB UDHH FINAL
Allgemeine Web-Shop Geschäftsbedingungen der Recycling Zentrum Stade GmbH & Co. KG für Entsorgungsdienstleistungen und Lieferung von Waren
- Stand: Januar 2017 -
1. Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Web-Shop Geschäftsbedingungen für Entsorgungsdienstleistungen und Lieferung von Waren (AGB) gelten für alle Aufträge, Lieferungen und Leistungen der Recycling Zentrum Stade GmbH & Co. KG (Auftragnehmer) im Zusammenhang mit der Lieferung von Waren und der Entsorgung von Abfällen - mit Ausnahme von gefährlichen Abfällen - aus privaten Haushaltungen und Gewerbebetrieben sowie anderen Herkunftsbereichen, die über den Onlineshop unter www.karl-meyer24.de bestellt werden. Sie gelten auch für alle zukünftigen Verträge mit demselben Vertragspartner, ohne dass deren Geltung in jedem Einzelfall erneut vereinbart werden muss.
(2) Geschäftsbedingungen des Bestellers oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer.
(3) Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Besteller schriftlich oder - sofern vereinbart - auf elektronischem Weg bekannt gegeben. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Besteller nicht schriftlich oder auf dem vereinbarten elektronischen Weg Widerspruch erhebt. Auf diese Folge wird der Besteller bei der Bekanntgabe der Änderung besonders hingewiesen. Der Besteller muss den Widerspruch innerhalb von vier Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an den Auftragnehmer absenden. Für den Fall eines solchen Widerspruchs, behält sich der Auftragnehmer das Recht zur außerordentlichen Kündigung vor.
2. Vertragsschluss
(1) Der Besteller kann aus dem Online-Angebot Abfallfraktionen und -behälter auswählen und vor Abschicken der Bestellung die Daten jederzeit ändern und einsehen. Mit Absenden der Bestellung (durch Klicken des Buttons „Zahlungspflichtig bestellen“) gibt der Besteller ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss ab.
(2) Mit Zusendung einer Auftragsbestätigung per E-Mail oder mit Ausführung der bestellten Leistung nimmt der Auftragnehmer das Angebot an. Die vorherige automatische Bestell-Eingangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme des Angebots dar.
(3) Die Bereitstellung der Zahlungsmittel PayPal, Sofortüberweisung und Vorkasse stellt ein verbindliches Angebot des Auftragnehmers dar. Durch Absenden der Zahlungsanweisung nimmt der Besteller dieses Angebot verbindlich an.
3. Leistungen des Auftragnehmers
(1) Der Auftragnehmer übernimmt im festgelegten Entsorgungsgebiet die in der Auftragsbestätigung aufgeführten Leistungen für den Besteller.
(2) Eine Bestellung von Altpapiertonnen und Servicetonnen ist nur durch den Grundstückseigentümer und nur für private Haushalte und gleichgestellte Herkunftsbereiche (z. B. Wohnheime, Einrichtungen des betreuten Wohnens) möglich. Verpackungsabfälle werden weiterhin im Gelben Sack gesammelt.
(3) Wunschtermine (Liefer-/Abholdatum) sind erst dann verbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich in der Auftragsbestätigung bestätigt werden. Zeitangaben, insbesondere Uhrzeiten, sind ebenfalls unverbindlich, sofern nicht durch den Auftragnehmer ausdrücklich bestätigt. Kann der Wunschtermin des Bestellers nicht bestätigt werden, dann wird ihm ein alternativer Termin angeboten. Der Besteller hat dann das Recht, durch Erklärung vom Vertrag zurückzutreten.
(4) Sofern als Zahlungsart Vorkasse angegeben wird, ist die Vertragsdurchführung davon abhängig, dass der Geldeingang mindestens zwei Werktage vor dem gewünschten Lieferdatum erfolgt.
(5) Der Auftragnehmer prüft die Beschaffenheit und Mengen der zu übernehmenden Abfälle nur soweit er hierzu aufgrund eigener Verpflichtungen gehalten ist.
(6) Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, die vertraglich vereinbarten Leistungen durch Subunternehmer zu erfüllen. Hierüber wird er den Kunden ggf. in Kenntnis setzen. Die Vertragserfüllung durch einen Subunternehmer wird unter Berücksichtigung der rechtlichen Vorgaben ausgeführt.
(7) Der Auftragnehmer ist zur Zwischenlagerung der Abfälle berechtigt.
(8) Außergewöhnliche Witterungsverhältnisse, Betriebs- oder Verkehrsstörungen und Transportbehinderungen entbinden den Auftragnehmer für die Dauer der Störung von der Leistungspflicht. Die vorgenannten leistungsverzögernden Umstände schließen Ersatzbeschaffung, Schadensersatzansprüche und Rücktritt vom Vertrag seitens des Bestellers aus. Nach dem Ende der verzögernden Umstände ist der Besteller weiterhin zur Abnahme der Leistung verpflichtet.
4. Preise / Entgelte
(1) Die angegebenen Preise sind Bruttopreise, inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(2) Nicht umfasst von den angegebenen Preisen sind etwaige bare Auslagen, wie Gebühren für behördliche Genehmigungen. Diese werden gesondert in Rechnung gestellt und sind auch diesem Fall sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Für die Verkürzung der gebuchten Mietzeit erfolgt keine Erstattung.
(3) Die Kosten für den Austausch der Servicetonne ergeben sich aus den in der jeweiligen Artikelbeschreibung (Entsorgungshinweise) angegeben Preisen.
(4) Sollten beim Aufstellen oder Abholen der Behälter Wartezeiten entstehen, die vom Auftragnehmer nicht zu verschulden sind, so werden die in der jeweiligen Artikelbeschreibung (Entsorgungshinweise) angegeben Preise berechnet.
(5) Bei Überschreitung der maximalen Füllhöhe werden die in der jeweiligen Artikelbeschreibung (Entsorgungshinweise) angegeben Preise berechnet.
(6) Sollten zwischen dem Vertragsschluss und der Leistungserbringung mehr als vier Monate liegen, ist der Auftragnehmer zur Preisanpassung der nachgewiesenen Veränderungen berechtigt, sofern sich die Kosten für Erfassung, Transport oder Entsorgung erhöhen. Ein Rücktrittsrecht steht dem Besteller nur zu, sofern die Preissteigerung mehr als 5% beträgt.
5. Zahlungsbedingungen
(1) Sofern keine anderen Zahlungsziele vereinbart werden, sind Rechnungen mit Zugang fällig und sofort ohne Abzug zahlbar.
(2) Die Abrechnung der Servicetonne erfolgt einmal jährlich zum Ende des ersten Halbjahres für das gesamte Kalenderjahr. Für das erste Jahr der Nutzung erfolgt die Berechnung nach der Auslieferung anteilig bis zum Ende des laufenden Kalenderjahres. Der Monat der Tonnen-Aufstellung ist kostenfrei.
(3) Der Besteller kann mit den jeweils für das Produkt angebenden Zahlungsmitteln zahlen. Sofern der Besteller mit Kreditkarte zahlt, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Rechnung über den Kreditkartenanbieter zu autorisieren und abzubuchen. Wenn die Bezahlung per Kreditkarte erfolgt, wird die Kreditkarte spätestens 14 Tage nach der Bestellung belastet.
(4) Sofern per SEPA-Lastschrift bezahlt wird, werden fällige Rechnungsbeträge durch den Auftragnehmer bzw. durch die Bank vom angegebenen Konto eingezogen. Ist eine Einzugsermächtigung aus Gründen, die der Besteller zu verantworten hat, nicht durchführbar, sind ggf. entstehende Kosten vom Besteller zu tragen.
(5) In begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Bestellers, kann der Auftragnehmer Vorauszahlungen oder hinreichende Sicherheiten/Sicherstellung der Rechnungsbeträge auch nach Vertragsschluss verlangen sowie eingeräumte Zahlungsziele widerrufen. Leistet der Besteller den angeforderten Vorschuss nicht fristgerecht, kann der Auftragnehmer vom Vertrag zurücktreten.
(6) Kommt der Besteller mit der Zahlung von Raten in Verzug, so wird die gesamte Forderung fällig.
(7) Gegen Ansprüche des Auftragnehmers kann der Besteller nur aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Bestellers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt, sofern es sich nicht um Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis handelt. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Besteller nur geltend machen, soweit dieses auf Ansprüchen aus dem abgeschlossenen Vertrag beruht.
(8) Bei Bestellern, die Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind, behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, den Rechnungsversand an den Besteller, zukünftig vollständig elektronisch durchzuführen. Sollte der Besteller mit dem elektronischen Rechnungsversand einverstanden sein, ist eine verbindliche E-Mail-Adresse anzugeben, an die der Versand der Rechnungen erfolgen soll. Für den Fall, dass der Auftragnehmer den elektronischen Rechnungsversand einführt, der Besteller hingegen weiterhin eine Papierrechnung wünscht, behält sich der Auftragnehmer ferner das Recht vor, für den Versand der Papierrechnung eine Kostenpauschale in Höhe von 2,50 Euro pro Rechnung inkl. MwSt. zu erheben.
(9) Die Lieferung von Waren erfolgt ausschließlich unter der Bedingung des einfachen, verlängerten und erweiterten Eigentumsvorbehalts. Das Eigentum an der gelieferten Ware geht erst dann auf den Besteller über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten dem Auftragnehmer gegenüber erfüllt hat.
6. Gestellung von Abfallbehältern
(1) Der Auftragnehmer stellt dem Besteller die für die Dauer der Entsorgung benötigten Abfallbehälter gemäß den angegebenen Konditionen mietweise zur Verfügung (Mietbehälter). Die Mietbehälter verbleiben im Eigentum des Auftragnehmers. Eine Weiter- bzw. Untervermietung der überlassenen Behälter ist nicht zulässig.
(2) Der Besteller verpflichtet sich zur pfleglichen Behandlung der Mietbehälter und hat ggf. die Bedienungshinweise des Behälterherstellers, insbesondere die maximale Füllhöhe und das zulässige Füllgewicht zu beachten.
(3) Schäden an Mietbehältern sowie das Abhandenkommen von Mietbehältern hat der Besteller dem Auftragnehmer unverzüglich anzuzeigen.
(4) Für Beschädigungen an den Mietbehältern, die nicht auf normalen Verschleiß zurückzuführen sind, für starke Verunreinigung sowie bei Entwendung haftet der Besteller, es sei denn, die Beschädigung oder das Abhandenkommen beruht auf einem Verschulden des Auftragnehmers.
(5) Die Mietbehälter dürfen nur für den vorgesehenen Zweck verwendet und vom Auftragnehmer oder dessen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen transportiert oder geleert werden. Umsetzungen von Containern vom Aufstellplatz - auch nur für kurze Zeit - sind ohne Zustimmung des Auftragnehmers untersagt.
7. Behälterstandort
(1) Der Besteller stellt dem Auftragnehmer unentgeltlich geeignete Stellplätze für die Abfallbehälter zur Verfügung.
(2) Der Besteller haftet für die Auswahl des Standortes der Behälter und garantiert deren freie Zugänglichkeit.
(3) Für Schäden am Fahrzeug oder an den zur Verfügung gestellten Behältern sowie für Maßnahmen, die bei der Bergung liegen gebliebener Fahrzeuge infolge ungeeigneter Zufahrten und Aufstellplätze entstanden sind, haftet der Besteller, soweit den jeweils vom Auftragnehmer eingesetzten Fahrer kein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verschulden trifft. Für Schäden auf dem eigenen bzw. fremden Grundstück des Bestellers, dem Zufahrtsweg und am Aufstellplatz, die durch das Absetzen oder Aufnehmen von Behältern oder durch das Befahren des Geländes eingetreten sind, haftet der Auftrag-nehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seiner Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen.
8. Überlassung der Abfälle
(1) Der Besteller hat sicherzustellen, dass die Befüllung der Behälter ausschließlich mit Abfällen er-folgt, die gemäß der gewählten/bestellten Abfallfraktion zugelassen sind. Der Besteller ist dafür verantwortlich, dass die zur Entsorgung übergebenen Abfälle gemäß den Bestimmungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) zu den Überlassungspflichten von Abfällen aus privaten Haushaltungen und insbesondere der Abfallsatzung der zuständigen Gemeinde bzw. des Landkreises seiner Gemeinde nicht dem kommunalen Anschluss- und Benutzungszwang unterliegen.
(2) Servicetonnen können nur geleert werden, wenn diese ausschließlich mit Verkaufsverpackungen befüllte Gelbe Säcke enthalten. Ein Feststopfen der Säcke ist nicht zulässig. Lose Verpackungsabfälle dürfen mit der Servicetonne nicht erfasst werden.
(3) Vom Besteller sind unterschiedliche Abfallfraktionen getrennt zu halten und die gefüllten Behälter zu ebener Erde zum Abtransport bereitzustellen.
(4) Der Besteller haftet für die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Angaben und deren Übereinstimmung mit dem tatsächlichen Inhalt der Behälter und trägt die den Stoffen zuzuordnenden Gefahren. Die Angaben müssen mit den vertraglich vereinbarten Abfallfraktionen übereinstimmen. Der Besteller hat sicher zu stellen, dass in die Behälter keine Fremd- oder Störstoffe eingeworfen werden. Änderungen der Abfallzusammensetzung sind dem Auftragnehmer umgehend mitzuteilen.
(5) Bei der Abholung erfolgt keine Prüfung der Abfallstoffe durch den Auftragnehmer. Maßgebend für die Abrechnung ist die Einstufung des Abfalls durch die Entsorgungsanlage. Sollten Stör- oder Fremdstoffe in den Behältern aufgefunden werden, ist der Besteller zu informieren. Der Besteller haftet vollumfänglich für Aufwendungen (z. B. Sortier-, Lager- und Entsorgungskosten) und Schäden, die durch die Überlassung vertraglich nicht vereinbarter Stoffe entstehen.
9. Sonstige Mitwirkungspflichten
Der Besteller ist verpflichtet, bei der Auftragserfüllung im gebotenen Maße mitzuwirken und u. a. die für die Erbringung der Leistungen erforderlichen Erklärungen abzugeben.
10. Laufzeiten
Sofern der Besteller eine wiederkehrende Leistung (z. B. Altpapiertonne, Servicetonne) bestellen möchte, sind darüber gesonderte Vereinbarungen mit dem Auftragnehmer zu treffen. Sobald im Sammelgebiet eine einheitliche Wertstofferfassung gemäß § 17 KrWG eingeführt wird, behält sich der Auftragnehmer das Recht zur außerordentlichen Kündigung vor.
11. Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit seiner Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen sowie im Falle grober Fahrlässigkeit seiner nicht-leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.
(2) Als vertragswesentlich sind in diesem Zusammenhang insbesondere die Verpflichtung zur rechtzeitigen, mängelfreien Lieferung bzw. Abholung sowie Beratungs-, Schutz und Obhutspflichten, die dem Besteller die vertragsgemäße Verwendung des Liefergegenstandes ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib und Leben von Personal des Bestellers oder Dritten oder das Eigentum des Bestellers vor erheblichen Schäden bezwecken, anzusehen.
(3) Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(4) Der Ersatz von mittelbaren Schäden oder Mangelfolgeschäden, insbesondere Produktionsausfall, Anlagenstillstand und entgangener Gewinn ist ausgeschlossen.
(5) Die Haftung des Auftragnehmers wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.
(6) Der Besteller haftet dem Auftragnehmer für unmittelbare und mittelbare Schäden, die dadurch entstehen, dass der Besteller oder das von ihm beauftragte Personal die Obliegenheiten dieses Vertrages verletzt haben. Der Besteller stellt den Auftragnehmer diesbezüglich von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.
12. Vertraulichkeit
(1) Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle Geschäftsgeheimnisse und sonstigen vertraulichen Informationen, die direkt oder indirekt im Rahmen der Zusammenarbeit nach dieser Vereinbarung von der jeweils anderen Partei erlangt werden, insbesondere im Hinblick auf Preise, die Abfallzusammensetzung und Entsorgungstechnik und -wege, vertraulich zu behandeln. Die Parteien sichern insbesondere zu, diese Informationen weder an Dritte weiterzugeben noch in anderer Form Dritten zugänglich zu machen und alle angemessenen Vorkehrungen zu treffen, um einen Zugriff Dritter auf diese Infor-mationen zu vermeiden.
(2) Die Verpflichtungen bestehen auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
13. Benutzerkonto
(1) Für die Bestellung von Leistungen über den Onlineshop ist grundsätzlich keine Registrierung notwendig. Der Auftragnehmer bietet dem Besteller jedoch die Möglichkeit an, ein Benutzerkonto anzulegen. Dies hat den Vorteil, dass der Besteller bei jeder weiteren Bestellung seine Daten nicht erneut angeben muss. Die Daten werden in der Kundendatenbank vom Auftragnehmer gespeichert und automatisch in jede weitere über den Onlineshop getätigte Bestellung des Bestellers eingefügt.
(2) Zur Registrierung bzw. Anlage eines Benutzerkontos muss der Besteller das zur Verfügung gestellte Registrierformular ausfüllen. Der Besteller versichert, dass die hier von ihm getätigten Angaben vollständig und wahr sind. Soweit sich persönliche Daten ändern, obliegt es dem Besteller, die veränderten Daten in seinem Benutzerkonto zu aktualisieren. Alle Änderungen können nach erstmaliger Registrierung online vorgenommen werden.
(3) Mit Absenden der Daten für das Benutzerkonto erklärt der Besteller sein Einverständnis mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(4) Nach Abschluss der Registrierung werden die Daten in der Kundendatenbank vom Auftragnehmer gespeichert. Unter Beachtung der aktuellen Datenschutzbestimmungen nutzt der Auftragnehmer die gespeicherten Daten zur Auftragsabwicklung und Rechnungsstellung. Genaueres zu den Datenschutzbestimmungen findet der Besteller in der Datenschutzerklärung.
(5) Der Besteller erhält nach Abschluss der Registrierung eine Bestätigung per E-Mail über die Einrichtung des Benutzerkontos. Als Benutzername dient die E-Mail Adresse des Bestellers. Im Verlauf des Registrierungsvorgangs muss der Besteller ein von ihm gewähltes Passwort angeben, welches jederzeit vom Besteller veränderbar ist.
14. Streitschlichtungsverfahren (§ 36 VSBG)
Der Auftragnehmer wird nicht an einem Streitschlichtungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG teilnehmen und ist hierzu auch nicht verpflichtet.
15. Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Abänderung dieser Schriftformklausel.
(2) Die Vertragssprache ist deutsch. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechts (CISG).
(3) Ist der Besteller Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs (HGB), juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder in Verbindung mit diesem Auftrag Stade. Der Auftragnehmer behält sich jedoch vor, seine Ansprüche gegen den Besteller auch vor dem zuständigen Gericht des Sitzes des Bestellers geltend zu machen.
(4) Die EU-Kommission bietet die Möglichkeit zur Online-Streitbeilegung auf einer von ihr betriebenen Online-Plattform. Diese Plattform ist über den externen Link http://ec.europa.eu/consumers/odr/ zu erreichen.
Hier geht es zur PDF-Version der Allgemeine Web-Shop Geschäftsbedingungen der Recycling Zentrum Stade GmbH & Co. KG für Entsorgungsdienstleistungen und Lieferung von Waren: 2017-01-26-RZS-AGB-Webshop.