Sicherheitsbehälter für Aktenvernichtung:
In unseren Sicherheitsbehälter für Aktenvernichtung können Sie sensible Papierdokumente wie zum Beispiel Patientenakten (inklusive Röntgenfilmen, aber keine Röntgenbilder), Karteikarten, Jahresabschlüsse, Protokolle und Zeugnisse werfen. Aktenordner können komplett eingeworfen werden.
Was darf NICHT in die Sicherheitsbehälter für Aktenvernichtung:
Nicht in den Sicherheitsbehälter für Aktenvernichtung dürfen entsorgt werden zum Beispiel organische Abfälle, Hausmüll oder Gewerbeabfall, Röntgenbilder, Sonderabfälle, Baustellenmischabfall und elektronische Datenträger.
Sollten Sie solche Abfälle zu entsorgen haben, beraten wir Sie gern persönlich.
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