Was ist Baustellenmischabfall:

Baustellenmischabfall sind Gemische aus Holzresten, Kunststoffen (z.B. Rohre), Tapeten, Porenbeton/Gips nur in geringem Umfang (max. 5% des Volumens), Metalle/Schrotte, mineralische Anteile (Bauschutt ggf. Erde), Papier/Pappe und Folien. Die mineralischen Anteile (Bauschutt) dürfen eine maximale Kantenlänge von 50 cm haben.

 

Was ist NICHT Baustellenmischabfall:
Nicht als Baustellenmischabfall dürfen entsorgt werden Sonderabfälle wie z.B. künstliche Mineralfasern oder sämtliche mineralische Abfälle aus dem Ofen- und Kamin-/Schornsteinabbruch, HBCD-haltige Abfälle zum Beispiel Dämmstoffe aus Polystyrol,  Asbest, imprägnierte Außenhölzer, Lacke und Farben, teerhaltige Abfälle / Dach- und Teerbahnen, Lebensmittelabfälle, gefüllte Konservendosen, Elektronikschrott.

Sollten Sie solche Abfälle zu entsorgen haben, beraten wir Sie gern persönlich.

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